I. Bedürfnis nach Zinsswaps
Zinsswaps dienen zwei Motiven. Nehmen wir an, eine Bank hat eine Obligationenanleihe zu einem variablen Zinssatz (z.B. den Libor) für 5 Jahre emittiert. Nach zwei Jahren befürchtet die Bank, dass die variablen Zinsen massiv steigen werden. Wie kann sich die Bank absichern? Auf der anderen Seite steht ein Spekulant, welcher damit rechnet, dass die variablen Zinsen fallen werden. Wie kann er mit dieser Erwartungshaltung einen Gewinn erzielen? In diesen Fällen können die Absicherungs- und die Spekulationsmotive mit Zinsswaps realisiert werden.
II. Struktur eines Zinsswaps
Bei einem Zinsswap tauschen zwei Parteien Zinszahlungen aus, und zwar zu Bedingungen, welche sie schon bei Vertragsabschluss abgemacht haben. Fast immer wird dabei ein fester gegen einen variablen Zinssatz ausgetauscht. Die Parteien müssen sich bei einem Zinsswap über die folgenden Punkte einigen:
1. Parteien: Es muss feststehen, welche Partei den festen und welche den variablen Zinssatz schuldet. Payer wird diejenige Partei genannt, welche den festen Zins schuldet (auch Swapkäufer genannt), Receiver diejenige, welche den festen Zinssatz erhält (auch Swapverkäufer genannt).
2. Kapitalbetrag: Er stellt die Basis dar, auf welcher der Zins berechnet wird.
3. Variabler Zinssatz: Meist handelt es sich um den Libor oder den Euribor.
4. Laufzeit: Diese kann über ein Jahr dauern.
5. Fälligkeiten von Zinsen während der Laufzeit. Sie bestimmen den massgeblichen Libor- bzw. Euribor-Satz.
6. Höhe des festen Zinssatzes.
Entscheidend beim Geschäft ist, dass bei Vertragsabschluss die Bedingungen festgelegt werden. Dabei werden mit einer Ausnahme alle wichtigen Bestandteile des Geschäfts bestimmt. Die Erfüllung erfolgt zeitlich später, meist im jährlichen Rhythmus. Nur der variable Zinssatz wird der zukünftigen Entwicklung überlassen; er ist aber aufgrund der vertraglichen Einigung bestimmbar.
III. Beispiel
Nehmen wir das in der Einführung erwähnte Beispiel. Die ausstehende Obligationenanleihe beträgt CHF 500 Millionen. Der Zinsswap wird für 2 Jahre abgeschlossen. Als fester Zinssatz werden 3% abgemacht. Die Bank rechnet mit einem Ansteigen der variablen Zinssätze und zahlt deshalb den festen Zinssatz. Sie ist damit der Payer. Der Spekulant rechnet mit einem Fallen der Zinssätze und erhält den festen Zinssatz. Er ist deshalb der Receiver. Bei Vertragsabschluss stehen der feste Zinssatz und die Erwartungen in Bezug auf diesen festen Zinssatz fest. Der feste Zinssatz ist deshalb der Bezugspunkt für die Bezeichnung der Parteien: Die Bank „zahlt“ den festen Zinssatz und der Spekulant „bekommt“ den festen Zinssatz.
Entwicklung nach dem ersten Jahr:
Der CHF-Libor für 12 Monate betrage nach dem ersten Jahr 2.8%, der bei Vertragsabschluss vereinbarte feste Zinssatz verbleibt bei 3%.
Entwicklung nach dem zweiten Jahr: Der CHF-Libor für 12 Monate betrage nach dem zweiten Jahr 3.5%, der bei Vertragsabschluss vereinbarte feste Zinssatz verbleibt bei 3%.
Konklusion:
Zinserwartungen können u.a. mit Zinsswaps ausgenutzt werden. Die Erwartungen beziehen sich auf die Differenz zwischen dem aktuellen (festen) Zinssatz und dem zukünftigen (variablen) Zinssatz. Das Instrument des Zinsswaps steht aber nur grösseren Finanzmarktteilnehmern zur Verfügung.